Wir befinden uns hier an der Ecke
Maienweg / Am Hasenberge, auf der sogenannten „Krokoswiese“.
Auf der Karte seht ihr, dass es zwei Gefängnisteile hinter der Mauer gibt.
Zuerst wurde das Centralgefängnis am Suhrenkamp 1879 in Betrieb genommen.
Ab dem 07. April 1906 wurden dann auch im Strafgefängnis II – der Haupteingang befindet sich bis heute in der Straße Am Hasenberge – Straftäter inhaftiert.
Als die Nazis 1933 die Macht übernahmen war hier also bereits seit über 50 Jahren ein Gefängnis in Betrieb. Das blieb es auch während der Nazi-Zeit, also bis 1945, durchgehend. Und sogar bis heute sind hier Gefangene inhaftiert.
Was ist der Unterschied zwischen einem KZ und einem Gefängnis?
In Fuhlsbüttel entstand auf dem Gelände der Strafanstalten am 04. September 1933 ganz offiziell ein KZ.
Das Konzentrationslager Fuhlsbüttel.
Es wurde von den damals Inhaftierten kurz „Kolafu“ genannt.
Aber schon vorher, ab März 1933, wurden auf dem Gelände der Strafanstalten, in einem Werksgebäude, welches zu dem Zuchthaus gehörte und in dem Zuchthaus selber, (das Zuchthaus war ein Gang in dem Sterngebäude,) Menschen inhaftiert, die als sogenannte „Schutzhaftgefangene“ galten.
Wie kam es dazu?
In der Nacht vom 27. auf den 28. Februar 1933 hatte in Berlin der Reichstag gebrannt. Es war Brandstiftung. Und noch in dieser Nacht wurde dafür ein Mann festgenommen. Sein Name war Marinus van der Lubbe, ein Kommunist.
Bis heute stellen viele Historiker in Frage, ob Marinus van der Lubbe alleine der Brandstifter war. Was wir aber sicher wissen, ist, dass die Nazis dies behaupteten. Und sie gaben außerdem einfach allen Kommunisten damals die Schuld an dem Reichstagsbrand.
Und so rechtfertigten die Nazis eine Notverordnung, die sie direkt am 28. Februar 1933 in Kraft setzten.
Diese Verordnung erlaubte es von nun an der Polizei, Menschen ohne einen richterlichen Beschluss, ohne eine zeitliche Befristung und ohne das der Betroffene die Möglichkeit hatte sich zu verteidigen, in sogenannte Schutzhaft zu nehmen. In der Verordnung heißt es „…zum Schutze von Volk und Staat„.
Also nicht der Gefangene sollte geschützt werden, sondern das Volk und der Staat vor ihm.
Normalerweise, wenn ein Mensch ins Gefängnis kommt, dann zwar u.a. auch, um die Bevölkerung vor diesen Mensch zu schützen.
Aber vor allen Dingen sitzt ein Gefangener seine Strafe ab, für eine Tat, für die er von einem Gericht, am Ende eines Prozesses, durch einen Richter verurteilt wurde.
Ein verurteilte Straftäter hatte also die Möglichkeit sich in seinem Gerichtsverfahren (auch mithilfe eines Anwaltes) zu verteidigen und er weiß durch das Urteil, also einen richterlichen Beschluss, dann auch für wie lange er ins Gefängnis muss.
Gruppe rot – Helmuth Warnke
Gruppe gelb – Dr. Fritz Solmitz
Gruppe grün – Jacob Haut